AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Arbeitsumfang

  1. Unsere Sonnensegel werden ausschließlich in Verbindung mit einer durch uns durchgeführten Installation verkauft. Der Anschluss elektrischer Geräte ist, sofern nicht anders angegeben, nicht im Leistungsumfang enthalten. Angebote sind nur im Ganzen gültig, Einzelpreise können sich unterscheiden.

§ 2 Montage

  1. Sollten während der Montage unvorhersehbare Hindernisse auftreten (z. B. Leitungen, Fundamente, Felsen), behalten wir uns vor, den notwendigen Mehraufwand nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber gesondert zu marktüblichen Preisen in Rechnung zu stellen. Die Arbeiten werden erst nach Zustimmung des Auftraggebers fortgesetzt.
  2. Bei der Montage mittels Schraubfundamenten muss der Boden frei von bestehenden Fundamenten oder Felsen sein. Sollten solche Hindernisse erst während der Montage entdeckt werden, muss ein Aushub vorgenommen und ein Betonfundament gegossen werden. Die damit verbundenen Zusatzkosten werden separat berechnet.
  3. Bei der Montage auf Dachterrassen kann es ebenfalls zu unerwarteten Herausforderungen kommen, insbesondere durch die vorhandene Aufschichtung von Terrassenbelag, Wärmedämmung oder Abdichtungen. Eventuelle Anpassungen oder zusätzliche Maßnahmen werden vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt und zu marktüblichen Preisen ausgeführt.
  4. Für die Dauer der Montage müssen Strom- und Wasseranschlüsse vom Angebotsempfänger bereitgestellt werden. Der dabei entstandene Verbrauch darf nicht in Rechnung gestellt oder vom Rechnungsbetrag abgezogen werden.

§ 3 Garantie und Gewährleistung

  1. Die gesetzliche Gewährleistung (Mängelhaftung) beträgt 2 Jahre. Wir gewähren zusätzlich auf mechanische Bauteile, Segel und Leinen eine Garantie von 3 Jahren ab Installationsdatum. Ausgenommen sind Verschleißteile (Segel und Leinen) sowie Elektronikkomponenten. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
  2. Die mitgelieferten Sicherheits- und Bedienungshinweise müssen beachtet werden. Schäden, die in Folge unsachgemäßer Nutzung, grober Fahrlässigkeit oder mit Vorsatz entstehen, fallen nicht unter die Garantie.
    Gewährleistungsansprüche sind vom Kunden innerhalb der Frist zu melden. Es wird um schriftliche Meldung mit Beschreibung des Mangels sowie entsprechenden Nachweisen gebeten.
  3. Segel und Leinen unterliegen einem natürlichen Verschleiß – bei intensiver Nutzung können Abnutzungserscheinungen auftreten, die nicht unter die Gewährleistung fallen. Das Segeltuchmaterial selbst sowie dessen Verarbeitung sind jedoch innerhalb des Gewährleistungszeitraums abgedeckt. Leinen gelten als Verschleißartikel und müssen entsprechend der Nutzungshäufigkeit regelmäßig ausgetauscht werden.
  4. Für Elektronikkomponenten gilt eine reduzierte Gewährleistungszeit von einem Jahr ab Installationsdatum.
  5. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind optische und haptische Veränderungen an Oberflächen, solange sie die technischen Eigenschaften nicht beeinträchtigen. Diese Veränderungen sind natürliche Prozesse, die ausschließlich optischer Natur sind und die technische Funktion nicht beeinträchtigen. Ein Sachmangel liegt in diesen Fällen nicht vor.
    Dies betrifft insbesondere:
    1. Sonnensegelsysteme
      1. > Farbveränderungen am Segelstoff durch Umwelteinflüsse (z. B. Sonneneinstrahlung, Witterung)
      2. > Oberflächenveränderungen an Kunststoffen, Beschichtungen und Leinen durch Umwelteinflüsse
      3. >> Faltenbildung in konfektionierten Segeln durch den Rollvorgang oder die Gegenzugtechnik elektrischer Systeme
      4. >> Materialabrieb und Verfärbungen an Aluminium-Tuchwellen, insbesondere an Verbindungsstellen
    2. Edelstahl- und Aluminiumkomponenten
      1. >> Korrosionsspuren an Edelstahl- und Aluminiumteilen durch Kontakt mit salz- oder chlorhaltiger Luft (z. B. Meeresnähe, Schwimmbäder)
      2. >> Oberflächliche Korrosion durch eingeschlossene Schleifmittel, Schleifstaub oder Werkzeugabrieb

§ 4 Haftung

  1. Wir haften nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Nutzers entstehen, daraus resultierende Folgeschäden wie Sturmschäden, Wasserschäden oder Schäden an angrenzenden Gebäuden und Gegenständen oder Personen.
  2. Die gesetzlichen Rechte des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

§ 5 Zahlungsbedingungen

  1. Vor Produktionsstart ist eine Anzahlung in Höhe von 80 % des Angebotspreises fällig. Der Restbetrag von 20 % ist nach Installation des Segeltuches und der Einweisung in die Bedienung fällig. Eine einzelne Gesamtrechnung kann jederzeit angefordert werden.
  2. Für alle unsere Rechnungen gilt, sofern nicht anders vereinbart eine Zahlungsziel von 7 Tagen ohne Skonto. Kommt es zu einer ersten Mahnung, werden 25,00€ Mahngebühr für den Verwaltungsaufwand fällig. Die Mahnung hat ebenfalls ein Zahlungsziel von 7 Tagen. Sollte es zu einer zweiten Mahnung kommen, so werden Weitere 25,00€ Mahngebühr zuzüglich 2% Verzugszinsen fällig. Zahlungsziel der 2. Mahnung sind erneut 7 Tage.
  3. Wenn ein Angebot angenommen werden soll, muss es unterschrieben an uns zurückgesendet werden. Der Angebotsempfänger erhält anschließend eine Anzahlungsrechnung.  Die Produktion beginnt, wenn diese Anzahlungsrechnung bezahlt wurde und die Zahlung auf dem Firmenkonto eingegangen ist.
  4. Für maßgefertigte Sonnensegel, speziell abgehängte Pfosten und andere Produkte, die individuell nach Kundenspezifikation angefertigt werden (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB), besteht kein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht. 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen gegen den Käufer, bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Erst nach vollständiger Bezahlung aller Forderungen geht das Eigentum an den Kunden über, auch wenn die Ware zum Zwecke der Installation bereits vorab in Teilen oder im Ganzen am vereinbarten Installationsort ist. Wir erlauben nach Einweisung in die Bedienung unter Vorbehalt die Nutzung bis zum Datum an dem das Zahlungsziel der Endrechnung ausläuft, oder keine Forderungen mehr gegen den Käufer bestehen.

§ 7 Datenschutz

  1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Auftragsabwicklung verwendet und gemäß den gesetzlichen Datenschutz- und Aufbewahrungspflichten gespeichert. Der Kunde kann die Löschung seiner Daten beantragen, sofern dem keine gesetzlichen Pflichten entgegenstehen.
  2. Die Weitergabe unserer Angebote, Visualisierungen sowie technischer Zeichnungen und anderer Daten an Dritte ist nicht gestattet. Ausnahme besteht, wenn diese durch den Angebotsempfänger erworben wurden. Die Zahlung einer Aufmaßpauschale beinhaltet nicht den Erwerb des Eigentums an Angeboten, Visualisierungen und Zeichnungen. Der Erwerb dieser muss separat angefragt werden. 

§ 8 Salvatorische Klausel

  1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht  mehr zugemutet werden kann.

Zuletzt aktualisiert: 06.05.2025